Barrierefreiheit Zukunftsfähigkeit

Barrierefreiheit ist ein Kriterium, welches meist erst im Alter wichtig wird. Geplant und gebaut wird oft in jungen Jahren. Es ist notwendig, auch an die Zukunft zu denken, um möglichst lange im Traumhaus leben zu können.


Treppen sollten, wenn möglich, geradläufig und ausreichend breit sein. So kann später ein Treppenlifter optimal angebracht werden.


Es müssen nicht alle Vorgaben erfüllt sein. Jedoch sollte das Haus bei Bedarf schnell und möglichst ohne großen Aufwand und Kosten den Bedürfnissen entsprechend angepasst werden können.
Dazu gehören stufenlose Hauseingänge und Zugänge zur Terrasse ebenso wie eine bodengleiche Dusche und für Rollstuhlbenutzer geeignete, ausreichend große Bewegungsflächen.

Bewertung für die Zertifizierung:​

Mindestens muss der Grundriss so angelegt sein, dass später eine Umgestaltung zu einer barrierefreien Nutzung möglich ist. Hierfür muss ein Konzept vorliegen.

Zusätzliche Punkte werden vergeben, wenn

  • alle Haupteingänge eine ausreichende Bewegungsfläche von mindestens 180 cm x 180 cm davor aufweisen und stufen- und schwellenlos erreichbar sind bzw. genügend Platz vorhanden ist um eine Rampe anbauen zu können.
  • alle Hauseingangstüren des Gebäudes mindestens eine lichte Breite von 90 cm sowie eine lichte Durchgangshöhe von 205 cm aufweisen.
  • Briefkästen und Klingeln auch für Rollstuhlfahrer stufenlos zugänglich sind.
  • Klingeln müssen zudem gut hör- und sichtbar sein.
  • am oberen und am unteren Ende von Treppen genug Platz vorhanden ist, um Gehhilfen ohne Durchgangsbehinderung abstellen zu können.
  • Treppen gerade Läufe und Setzstufen aufweisen. Zusätzlich müssen Handläufe beidseitig von Treppenläufen und Zwischenpodesten nachrüstbar sein.
  • der Zugang zu allen Geschossen des Gebäudes stufen- und schwellenlos möglich ist. Ist ein Aufzug vorhanden, so muss die Bewegungs- und Wartefläche davor mindestens 1,50 x 150m groß sein. Gegenüber von Aufzugstüren dürfen sich keine abwärts führenden Treppen befinden. Falls sie dort unvermeidbar sind, muss der Abstand mindestens 3,00m betragen. Alternativ kann die Nachrüstbarkeit eines Treppenlifters nachgewiesen werden (ausreichende Treppenbreite).
  • Flure eine ausreichende Breite für die Nutzung mit Gehhilfen und Rollstühlen aufweisen. Hierfür ist eine nutzbare Breite von mindestens 120 cm notwendig
  • alle Innentüren des Gebäudes mindestens eine lichte Breite von 90 cm sowie eine lichte Durchgangshöhe von 205 cm aufweisen und schwellenlos sind.
  • Mindestens ein Sanitärraum je Wohneinheit eine Bewegungsfläche von mind. 150 cm x 150 cm aufweist und eine bodengleiche Dusche vorhanden ist. Zudem eine Tür vorhanden ist, die nach außen hin aufschlägt und im Notfall von außen entriegelt werden kann.  Neben Toilette, Waschbecken und Dusche müssen Haltegriffe angebracht werden können. (ausreichende Wandstabilität ist nachzuweisen).
  • in allen Wohnräumen und Küchen sowie mindestens in einem Schlafraum je Wohneinheit ausreichende Bewegungsflächen von mind. 150 cm x 150 cm vorhanden sind.
  • ein Rollstuhlabstellplatz mit einer Bewegungsfläche von mindestens 180 cm x 150 cm sowie ein elektrischer Anschluss bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann. (Flexibel nutzbarer Raum ist eingeplant).

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